Familiennamen

.....tigen Identifizierung notwendig. Bis zum 18. Lebensjahr ist es möglich, dass die Eltern eines Kindes durch eine einfache Erklärung beim Standesamt den Namen ändern lassen können. Ab dem 18. Lebensjahr ist das trotz Namensrecht nicht ohne weiteres möglich. Jeder Familienname hat eine Geschichte und es teilweise sehr schwierig, die wahre Bedeutung der Herkunft zu erforschen.